Der kürzeste Weg zu dir selbst führt einmal um die Welt.

Richard Hoffmann

Carnet de Passage

Was ist das überhaupt?
Das Carnet de Passages ist ein Grenzdokument, daß die vorübergehende zollfreie Einfuhr erleichtern soll. Grundlage hierfür sind internationale Zollabkommen. Es wird in bestimmten Ländern Afrikas, Asiens, Südamerikas sowie in Australien  und Neuseeland verlangt. Es wird in Deutschland vom ADAC ausgestellt und ist ein Jahr gültig. Es enthält keinen Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Das Carnet ist eine Zollsicherheit und garantiert dem Land in das man einreist, dass das Fahrzeug spätestens bei Ablauf des zollfreien Aufenthalts wieder ausgeführt wird. Bei Nichtausführen des Fahrzeugs wird die Zollbehörde des Einreiselandes den Einfuhrzoll und die Einfuhrumsatzsteuer fordern.
Die Gebühr für das Carnet beträgt ca. 150 Euro und desweiteren muss eine Bürgschaft beim ADAC von ca. 1500 Euro hinterlegt werden.
Braucht man es oder braucht man es nicht?
Je nach dem in welche Länder man geht: Ja. Wir hören vor allem bei Neuseeland, Australien und Nordamerika das es auf jeden Fall benötigt wird. Jedoch braucht man es für fast alle Länder Südamerikas nicht mehr. Es wird einem geraten die Unterlagen vorzubereiten und wenn es doch notwendig sein sollte mit dem ADAC Kontakt aufnehmen und die Unterlagen per Express verschicken.

Eine Übersichtsliste der Länder in denen das Carnet benötigt wird, sowie weitere Infos gibt es auf der
ADACSeite.